Kinderschutz
Mit Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes wurden Maßnahmen angestoßen, um Heranwachsende wirksamer vor Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen. Gleichzeitig wurde der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung auf Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe ausgedehnt.
Die Ev. Jugendhilfe Godesheim unterstützt seit vielen Jahren junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, fördert ihren Weg zu eigenverantwortlichem Leben und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Wir fühlen uns für ihr Wohl und ihren Schutz verantwortlich. Um diesen Schutz bestmöglich zu gewährleisten, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das persönliche, internetgestützte und auch anonyme Hinweise zu Gefährdungen auf mehreren Ebenen ermöglicht.
Jeder Mitarbeitende
ist Ansprechpartner*in für persönliche Hinweise
Kinderschutzfachkräfte
Mitarbeitende ebenso wie Kinder, Jugendliche und Familien können sich mit speziellen Fragen oder Hinweisen an unsere Kinderschutzfachkräfte wenden.
Eine unabhängige Ombudsperson
ist Ansprechpartner für schwere Formen der Kindeswohlgefährdung wie sexueller Missbrauch, Misshandlung, massive Aufsichtspflichtverletzung oder Diskriminierung.