Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Kolleg*innen der EJG und hat die Schulung der juristischen Aspekte der fachpraktischen Umsetzung des Schutzkonzeptes der EJG zum Gegenstand.
Trotz fehlender Geschäftsfähigkeit haben Kinder grundlegende Persönlichkeitsrechte und Teilhaberechte. Diese zu schützen und zu beachten ist neben dem pädagogischen Auftrag der Anspruch der Jugendhilfe.
Anhand praktischer Beispielsfälle werden folgende Themenkreise erörtert:
- Grundlagen und Grundbegriffe des Kinderschutzes
- Grundzüge der UN-Kinderrechtskonvention / Grundrechte von Kindern
- Persönlichkeitsrechte und Teilhaberechte von Kindern
- Grundzüge des Personensorgerechts und dessen Ausübung
- Grundsätze des Erziehungsauftrages der Eltern in Abgrenzung zur Jugendhilfe
- Kinderrechte in Abgrenzung zu Elternrechten
- Wächteramt und Aufgabe der Jugendhilfe / Schutzauftrag § 8 a SGB VIII
- Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
- Informationspflichten der MA gegenüber Eltern und Dritten
- Grundsätze der Aufsichtsführung
- Aktuelle Entwicklungen, Urteile, Fälle
Fallbeispiele und Fragen aus Ihrem Arbeitsfeld sind ausdrücklich erwünscht
Alternativtermine:
Donnerstag, 03.04.2025 oder Donnerstag, 20.11.225
Zeit: 9.00 – 12.30 Uhr
Zielgruppe: ausschließlich Mitarbeitende der Ev. Jugendhilfe Godesheim
Teilnehmendenzahl: + 25
Referent: RA Christian Nitsche