Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen werden und an junge unbegleitete minderjährige Ausländer, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (§42a SGB VIII). Die Inobhutnahme hat das Ziel, Gefährdungen abzuwenden und den Schutz junger Menschen zu gewährleisten. Die Inobhutnahme steht für die Schutz- und individuelle Perspektivklärung im engen Austausch mit allen am Hilfeprozess beteiligten Akteur*innen, Behörden und Institutionen.